Haus

Haus
Haus:
Das gemeingerm. Wort mhd., ahd. hūs, got. in gudhūs (»Gotteshaus«), engl. house, schwed. hus gehört zu der weit verästelten Wortgruppe der idg. Wurzel *‹s›keu- »bedecken, umhüllen« (vgl. Scheune).
Eng verwandt sind im germ. Sprachbereich die unter Hose und Hort behandelten Wörter. – Das Wort »Haus«, das heute im Allgemeinen ein Gebäude bezeichnet, das Menschen zum Wohnen dient, hat in Zusammensetzungen umfassenderen Sinn, beachte z. B. »Bankhaus, Maschinenhaus, Spritzenhaus, Warenhaus«.
Alt ist auch die Verwendung von »Haus« im Sinne von »Hauswesen« und von »Familie«. Abl.: hausen (mhd. hūsen, ahd. hūsōn »wohnen, sich aufhalten; beherbergen; wirtschaften«; seit dem 14. Jh. auch in der Bedeutung »übel wirtschaften; sich wüst aufführen«; beachte mhd. behūsen »mit einem Haus versehen; besiedeln; beherbergen«, älter nhd. behausen, dazu Behausung »Obdach, Unterkunft«; hausieren »von Haus zu Haus Handel treiben« (15. Jh.; Mischbildung mit roman. Endung, wie z. B. »glasieren, halbieren, hofieren«), dazu Hausierer »von Haus zu Haus ziehender Händler« (16. Jh.); Häusler »Dorfbewohner, der nur ein Haus, aber kein Feld hat« (17. Jh.); häuslich, schweiz. hauslich (mhd. Adverb hūslīche »ein Haus‹wesen› besitzend, ansässig«), dazu Häuslichkeit (16. Jh.); Gehäuse (s. d.). Zus.: hausbacken ( backen); Hausdrachen ( Drache); Hausflur (18. Jh.); Hausfrau (mhd. hūsvrou‹we› »Herrin im Haus; Gattin«); Haushalt (17. Jh.; das Substantiv ist aus dem Verb »haushalten« rückgebildet); haushalten (frühnhd. haushalten ist aus mhd. hūs halten »das Haus bewahren« zusammengerückt), dazu Haushälter (16. Jh.), haushälterisch (18. Jh.); Hausherr (mhd. hūsherre »Hausherr; Hausvater; Hausverwalter«); hausmachen (18. Jh.; zunächst im 1. Part. »hausmachend« »im eigenen Hause hergestellt, für den Hausbedarf gemacht«, beachte auch »Hausmacherwurst« und dgl.); Hausmann »den Haushalt führender ‹Ehe›mann« (mhd. hūsman »Hausherr; Hausbewohner; Mietsmann; Burgwart«), dazu Hausmannskost »handfeste Kost« (16. Jh.); Hausputz ( putzen); Hausrat (mhd. hūsrāt »das für einen Haushalt erforderliche Gerät«; zum zweiten Bestandteil Rat); Hausstand (17. Jh.); Haussuchung (16. Jh.; mhd. hūssuochunge bedeutete dagegen »Hausfriedensbruch«); Haustier (18. Jh.).
• Haus
aus dem Häuschen geraten/sein
(ugs.)»‹vor Freude› aufgeregt werden/aufgeregt sein, außer sich sein«
Die Wendung meint wahrscheinlich, dass jemand oder jemandes Verstand nicht in seinem Haus, in seiner Behausung ist und er sich daher nicht mehr auskennt. Früher war auch die Wendung »nicht recht zu Hause sein« »nicht recht bei Verstand sein« gebräuchlich. – Wegen der Verkleinerungsform »Häuschen« könnte auch ein Zusammenhang mit dem französischen »Les petites Maisons« (Name einer früheren psychiatrischen Klinik in Paris) bestehen.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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